Neues Waffenrecht 2025 – Was gilt für Luftgewehre mit F-Kennzeichnung?
Am 24. Juli 2025 ist eine Änderung des deutschen Waffenrechts in Kraft getreten. Seitdem erreichen uns viele Fragen:
Sind Luftgewehre mit F-Kennzeichnung jetzt erlaubnispflichtig? Was bedeutet das neue Gesetz für Dich als Sportschütze oder Freizeitnutzer?
Keine Änderung für bereits zugelassene Luftgewehre mit F-Kennzeichnung
Wichtig: Wenn Du ein Luftgewehr mit F-Kennzeichnung besitzt, das vor dem 24. Juli 2025 zugelassen wurde, bleibt es weiterhin erlaubnisfrei. Du musst nichts unternehmen.
Das bestätigt auch das Bundesinnenministerium (BMI):
„Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung entfaltet keine Rückwirkung. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Rechtslage erlaubt waren, bleiben auch weiterhin erlaubnisfrei.“
Was wurde im Gesetz konkret geändert?
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt I Nr. 171 vom 23.07.2025 wurde die Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 des Waffengesetzes überarbeitet. Ziel ist es, speziell neuartige Waffen mit Pfeilgeschossen oder überlangen Projektilen zu regeln.
Erlaubnisfrei bleiben weiterhin:
- Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen mit max. 7,5 Joule Bewegungsenergie,
- die ein gültiges F im Fünfeck tragen,
- nicht mehrschüssig für Geschosse mit über 30 mm Länge sind,
- und deren Zulassung vor dem 24. Juli 2025 erfolgte.
Was ist jetzt erlaubnispflichtig?
Nur Waffen, die ab dem 24. Juli 2025 eine neue F-Zeichen-Zulassung erhalten und mehrschüssig für Geschosse über 30 mm sind, unterliegen künftig der Erlaubnispflicht.
Normale Luftgewehre für Freizeit, Training oder Schießsport sind davon nicht betroffen.
Du hast bereits ein Luftgewehr mit F-Zeichen?
✅ Dann brauchst Du nichts weiter zu tun. Dein Luftgewehr bleibt erlaubnisfrei, solange es vor dem 24. Juli 2025 zugelassen wurde.
Das F-Zeichen ist meist gut sichtbar auf dem Gehäuse oder Lauf angebracht.
Du möchtest ein Luftgewehr kaufen?
Bei jabolo.de findest Du eine große Auswahl an erlaubnisfreien Luftgewehren mit F-Kennzeichnung, die alle den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese sind frei ab 18 Jahren erhältlich – ganz ohne Waffenbesitzkarte.
Fazit
- Es gibt keine Rückwirkung auf bereits zugelassene F-Luftgewehre.
- Deine Waffe bleibt erlaubnisfrei, wenn sie vor dem 24.07.2025 zugelassen wurde.
- Neue Spezialwaffen mit bestimmten Merkmalen können erlaubnispflichtig werden.
Weitere Informationen
Häufige Fragen zur Waffenrechtsänderung 2025 (FAQ)
Betrifft mich das neue Waffengesetz, wenn ich bereits ein Luftgewehr mit F-Kennzeichnung besitze?
Nein. Wenn Dein Luftgewehr vor dem 24. Juli 2025 zugelassen wurde, bleibt es erlaubnisfrei.
Ich möchte ein Luftgewehr bei jabolo.de kaufen – ist das noch ohne Waffenbesitzkarte möglich?
Ja. Alle bei jabolo.de angebotenen Luftgewehre mit F-Zeichen sind frei ab 18 Jahren erhältlich und erlaubnisfrei.
Was ist mit Luftgewehren, die nach dem 24. Juli 2025 neu zugelassen werden?
Nur wenn diese Waffen mehrschüssig für Geschosse über 30 mm Länge sind, benötigen sie eine Erlaubnis.
Wo finde ich das F-Zeichen an meiner Waffe?
Das F im Fünfeck ist meist sichtbar auf dem Lauf oder Gehäuse angebracht.
Warum wurde das Gesetz geändert?
Um neue Entwicklungen wie Pfeilabschussgeräte mit hoher Energie zu regulieren. Klassische Luftdruckwaffen sind nicht betroffen.
Kann ich weiterhin Zubehör und Ersatzteile kaufen?
Ja. Zubehör darf wie gewohnt verkauft, besessen und verwendet werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
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